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SG Gelsenkirchen, 06.09.2011 - S 2 SO 134/11 |
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SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 06. September 2011 - S 2 SO 134/11 (https://dejure.org/2011,31560)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestattungskosten sind bei fehlender rechtlicher Verpflichtung zur Bestattung nicht zu übernehmen; Übernahme von Bestattungskosten bei fehlender rechtlicher Verpflichtung zur Bestattung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 06.09.2011 - S 2 SO 134/11
Sie kann insbesondere erbrechtlich (§ 1968 BGB) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 Abs. 2 BGB) begründet sein, aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten hergeleitet werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 29.09.2009, Az.: B 8 SO 23/08 R, m.w.N.). - BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06
Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 06.09.2011 - S 2 SO 134/11
Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder von Amts wegen (§ 103 SGG) weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend einer Klärung zugeführt werden können (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.06.2006, Az.: 2 BvR 626/06). - LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - L 15 SO 305/08
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 06.09.2011 - S 2 SO 134/11
Unabhängig davon, ob ein derartiger Geschäftsbesorgungsvertrag überhaupt vorlag und auch ungeachtet dessen, dass die Klägerin gegenüber dem Bestattungsunternehmen zur Zahlung verpflichtet ist, macht sie das jedenfalls nicht zur Verpflichteten im Sinne des § 74 SGB XII. Berechtigter ist nämlich nur, wen die Kostentragungspflicht notwendig, im Verhältnis zu Dritten endgültig und damit vorrangig trifft (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2010, Az.: L 15 SO 305/08). - LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2007 - L 28 B 1114/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prozesskostenhilfe - Einschulungskosten - …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 06.09.2011 - S 2 SO 134/11
Daher beurteilt das angerufene Gericht die Erfolgsaussicht regelmäßig ohne abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung des Streitstoffes (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2007, Az.: L 28 B 1114/07 AS PKH).